Wir wurden oft gefragt, ob man seine leeren Flaschen bei proWIN wieder nachfüllen lassen kann. Es handelt sich hier um eine uralte Regelung, die noch aus der Anfangszeit besteht.
Eine gesetzliche Regelung gibt es hierzu nicht. Hauptsächlich geht es um den Umweltgedanken. Grundsätzlich ist es dadurch geduldet.
Es ist aber ein schwieriges Thema und birgt Gefahren, auf die wir immer hinweisen.
- Kontamination der Flasche nach mehrmaligem Nachfüllen. Beispiel Alleskönner. Wird die Flasche drei, vier Mal oder öfter neu befüllt, kann sich dies negativ auswirken. Es bleibt immer ein kleiner Rest in der Flasche, der nach einer gewissen Zeit umkippen kann. Füllt man dann neuen Alleskönner in die bereits verdorbene Flasche, verdirbt dies auch den neu abgefüllten Alleskönner. Dieses Szenario ist auf alle Flüssigprodukte übertragbar.
- Es dürfen ausschließlich originale Behältnisse verwendet werden. Warum ist dies so wichtig? Beispiel Orangen Power. Es kam einmal vor, dass ein Kunde den Orangen Power unverdünnt in eine billige Plastikflasche umgefüllt hatte, die nicht für das Produkt geeignet war. Nach einer gewissen Zeit hat unser Orangen Power ein Loch in die Flasche gearbeitet und das Produkt lief im Küchenschrank aus. Kindersicherungsverschluss und die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise auf der originalen Flasche sind hier auch ein Thema. Diese würden bei einer fremden Flasche fehlen, müssen aber zwingend auf dem Produkt sein.
- Das Produkt muss original bleiben. Füllt die Beratung ehrlich ab? Wir von proWIN können beim Nachfüllen niemals garantieren, dass der Kunde originale Ware erhält. Wenn ein schwarzes Schaf den Alleskönner als Beispiel mit Wasser verlängert und ihn dann beim Kunden nachfüllt, wäre es nicht mehr die originale Ware von proWIN. Es wäre ein verändertes Produkt. Eine ehrliche Beratung würde dies natürlich nie machen. Die Gefahr besteht aber dennoch.
- Abfüllmenge muss genau stimmen. Kunden beschweren sich hin und wieder, dass die Menge nicht gestimmt hätte. Die Beratung muss dann dafür gerade stehen.
- Haftung liegt allein bei der Beratung die nachfüllt. Durch das Nachfüllen ist die Beratung vollständig rechtlich in der Pflicht und haftbar, wenn etwas nicht funktioniert oder kaputt geht.
Aus diesen Gründen bewerben wir das Thema nicht und empfehlen es auch nicht. Wegen des Umweltgedankens möchten wir es aber auch nicht komplett verbieten.
Wenn jemand nachfüllt ist dies zwar geduldet aber auch sein eigenes Risiko.
Nachfüllflasche